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News
Illegale Müllentsorgung
Ein unachtsam weggeworfenes Taschentuch aber auch große Müllkippen im Wald oder auf freien Grundstücken können Fälle von illegaler Müllentsorgung sein. Die verhängten Strafen dazu verdeutlichen, dass es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt, wenn Müll, egal ob von einer Baustelle oder aus dem privaten Haushalt, nicht richtig entsorgt wird. Wer seinen Müll unsachgemäß entsorgt, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen.
Es ist daher wichtig, sich vorab um die Entsorgung zu kümmern und einen zertifizierten Fachbetrieb mit der Entsorgung zu beauftragen. Zertifizierte Fachbetriebe werden streng und engmaschig kontrolliert und unterliegen strengen Auflagen.
Die Behörden kontrollieren bei uns regelmäßig die gelagerten Abfälle. Es muss nachgewiesen werden, ob diese zur Lagerung genehmigt sind und ob die angezeigten Mengen eingehalten werden. Um im Falle einer Betriebsauflösung nicht auf der Entsorgung sitzen zu bleiben, sind je nach Abfall und Lagermenge Sicherheitsleistungen hinterlegt, dass die Entsorgungskosten nicht aus den öffentlichen Kassen bezahlt werden müssen, sondern vom Unternehmer selbst.
Zudem sind auf unserem Gelände Grundwassermessstellen installiert. Diese werden regelmäßig intern und auch von externen Gutachtern überwacht, so dass wir als Entsorgungsfachbetrieb nachweisen können, dass durch die Lagerung der Bau- und Abbruchabfälle keine Gefahr für Wasser und Umwelt besteht. Hierauf legen wir als Firma Andreas Thaler sehr großen Wert.