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News
EBV
Ab 01.08.2023 gelten bei Recycling-Baustoffen nicht mehr die bisher bekannten Materialklassen RW1 und RW2.
Diese werden ersetzt durch die Materialklassen RC1, RC2 und RC3.
Zuschlagstoffe für R-Beton sind von der EBV ausgenommen. Hier gelten die entsprechenden Normen.
Durch die geänderten Untersuchungsverfahren bei den wasserwirtschaftlichen Gütemerkmalen haben sich vor allem die Werte für Sulfat sehr verschärft (siehe hierzu Erklärung Sulfat*).
Aus diesem Grund sind wir gezwungen unsere Annahmekriterien und Preise erheblich zu verändern.
Im Laufe der nächsten Wochen erhalten Sie dazu noch ausführliche Informationen.
Ab 01.10.2023 wird sich unsere Preisliste mit den dazugehörigen Einstufungen in die verschiedenen Klassen verändern.
Wir informieren Sie rechtzeitig oder nehmen den Kontakt persönlich mit Ihnen auf.
Uns ist es wichtig, dass Sie wissen, dass wir Sie in allen Belangen, sei es Entsorgung oder Einsatz von Recycling-Baustoffen, nach unseren Möglichkeiten unterstützen und beraten werden.
Wir erarbeiten gerade Handlungshinweise, die Ihnen helfen, möglichst günstig und rechtssicher Ihr Material zu entsorgen und Recycling-Baustoffe an der Baustelle einzusetzen.
Wichtige Kundeninformation!
Seit 1. August 2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Durch den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen leisten wir gemeinsam einen wertvollen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.
Bislang waren Sie und wir gewohnt, nach den Richtwerten RW1 und RW2 und den zugehörigen Einbaukriterien sowie Zuordnungswerten für RC-Baustoffe zu arbeiten. Seit dem 1. August 2023 tritt an die Stelle dieser Regelung die von der Bundesregierung erlassene bundeseinheitliche Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Seit dem 1. August gibt es differenziertere Materialklassen für jeden Ersatzbaustoff. Bei mineralischen Recycling-Baustoffen beispielsweise RC-1, RC-2 und RC-3 statt RW1 und RW2. Die bisherigen Zuordnungswerte ändern sich in Materialwerte und sind wegen des geänderten Untersuchungsverfahrens im WF 2-Eluat nicht miteinander vergleichbar. Der Parameterumfang für die kontinuierliche Güteüberwachung wurde reduziert. Jedoch ist die Ersatzbaustoffverordnung im Vergleich zum bisherigen Erlass in der Differenzierung der zulässigen Einbauweisen und der Berücksichtigungen der hydrogeologischen Gegebenheiten differenzierter.
Wir helfen Ihnen gerne, bei der Verwendung des Recycling-Baustoffes alles richtig zu machen. Wir verantworten als Anlagenbetreiber die ordnungsmäßige Annahme des Bauschutts und anderer Materialien, und die ordnungsgemäße Herstellung, Güteüberwachung und Materialklassifizierung der mineralischen Ersatzbaustoffe.
Sie sind als Verwender für den richtigen, d.h. ordnungsgemäßen und damit umweltgerechten Einsatz des Recycling-Baustoff verantwortlich. Informieren Sie sich, wofür und wo Sie die mineralischen Ersatzbaustoffe verwenden können. Es sind unter anderem die hydrogeologischen Verhältnisse zu beachten (Grundwasserabstand und Untergrundbeschaffenheit). Beispielsweise kann es weitere Einschränkungen geben, wenn Ihre Baustelle in einem Wasserschutzbereich liegt. Liegt Ihre Baustelle beispielsweise in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet der Zone IIIA oder IIIB oder entsprechenden Heilquellenschutzgebieten III bzw. IV, müssen Sie die Verwendung von beispielweise Recycling-Baustoffen mengenunabhängig mit 4 Wochen Vorlauf dem örtlichen zuständigen Landratsamt anzeigen.
Beabsichtigen Sie, mehr als 250 m³ (ca. 400 Tonnen) Recycling-Baustoff der Materialklasse RC-3 einzubauen, ist die Voranzeige auch außerhalb von Wasserschutzgebieten erforderlich. In beiden Fällen der Voranzeige müssen Sie eine Abschlussanzeige durchführen. Die Lieferscheine müssen Sie dokumentieren. Wir sind Ihnen natürlich bei der Erstellung der Dokumentation behilflich und bereiten alles so weit möglich bereits für Sie vor. Auf unseren Lieferscheinen, welche Sie in Kopie erhalten, sind die Materialklassen (RC-1, RC-2 oder RC-3) immer angegeben. Eventuelle Einschränkungen beim Einbau durch die Fußnotenregelung können Sie den Zertifikaten entnehmen. Diese finden Sie je Ersatzbaustoff auf unserer Website.
Wir würden uns freuen, Sie weiterhin als unseren Kunden beliefern zu dürfen und sichern weiterhin die gewohnt hohe Qualität unserer mineralischen Ersatzbaustoffe zu.