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Nachhaltigkeit
Kiesgewinnung und Artenvielfalt
Kiesgewinnungen als Chance für die Artenvielfalt begreifen und nutzen
Kiesgewinnung und Artenvielfalt
Kiesgruben sind Lebensraum für viele gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Vor allem ersetzen sie naturnahe Wildflussauen, die durch Flussregulierungen heute weitgehend verschwunden sind. Der Handlungsleitfaden Kiesabbau Schwaben fasst zusammen, wie Kiesunternehmen und der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten können. Die wichtigsten Empfehlungen:
Artenschutz als Teil der Kiesgewinnung: Wertvolle Lebensräume sollen nicht dem Zufall überlassen werden. Sie sollen während des Abbaus, bei der Renaturierung und gegebenenfalls danach gezielt gefördert werden. Der LBV berät die Unternehmen dabei und berücksichtigt die betrieblichen Abläufe. Gemeinsam mit den Verbänden BIV und ABBM setzt er sich außerdem dafür ein, dass solche Leistungen bei der naturschutzrechtlichen Kompensation angerechnet werden.
Leitarten festlegen: Maßnahmen richten sich nach den Ansprüchen vorab bestimmter Leitarten. In jeder Abbauphase wird geprüft, ob für diese Arten genug geeignete Lebensräume vorhanden sind.
Rohboden und Kleingewässer fördern: Viele gefährdete Arten brauchen offene, kaum bewachsene Böden und kleine Gewässer. In der heutigen Kulturlandschaft sind solche Flächen selten, Kiesgruben bieten sie oft noch. Entstehen Kleingewässer nicht von selbst, können sie gezielt angelegt werden. Ihre Lage darf sich dabei von Jahr zu Jahr ändern (Wanderbiotope).
So setzen wir das um: In unseren Gruben in Gablingen richten wir jedes Jahr Steilwände für Uferschwalben her und legen flache Mulden als Laichgewässer für Kröten an.
Quelle: Handlungsleitfaden Kiesabbau Schwaben
**Das 10-Punkte-Programm des Handlungsleitfadens Kiesabbau Schwaben
- Kiesgewinnung als Chance für die Artenvielfalt nutzen**
In Kiesgruben leben viele gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Sie ersetzen vor allem naturnahe Wildflussauen, die durch Flussregulierungen heute weitgehend verschwunden sind. Der Leitfaden empfiehlt Kiesunternehmen und LBV, dieses Potenzial zu erkennen und auf freiwilliger Basis durch gegenseitige Information und enge Zusammenarbeit für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu nutzen.
2. Artenschutz fest in die Kiesgewinnung einplanen
Wertvolle Lebensräume und die Ansiedlung seltener Arten sollen nicht dem Zufall überlassen werden. Sie sollen während des Abbaus, bei der Renaturierung und gegebenenfalls darüber hinaus gezielt gesteuert werden. Der LBV berät und unterstützt die Unternehmen dabei und bringt nach seinen Möglichkeiten eigene Leistungen ein. Die betrieblichen und technischen Abläufe der Kiesgewinnung werden berücksichtigt. Außerdem setzt sich der LBV gemeinsam mit BIV und ABBM dafür ein, dass Leistungen der Unternehmen für die Biodiversität bei der naturschutzrechtlichen Kompensation angemessen angerechnet werden.
3. Leitarten festlegen
Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt richten sich nach den Lebensraumansprüchen vorab bestimmter Leitarten. In jeder Phase der Kiesgewinnung wird fortlaufend beobachtet, ob für diese Arten genügend geeignete Strukturen vorhanden sind, damit bei Bedarf gezielt gehandelt werden kann.
4. Rohboden und Kleingewässer fördern
Viele gefährdete Arten brauchen offene, kaum bewachsene Böden und kleine Gewässer. In der heutigen Kulturlandschaft sind solche Flächen sehr selten geworden, deshalb sind diese Arten oft auf Kiesgruben angewiesen. Es soll darauf geachtet werden, dass solche Strukturen in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Entstehen Kleingewässer nicht von selbst, können sie gezielt angelegt werden. Ihre Lage darf und soll sich von Jahr zu Jahr ändern (Wanderbiotope).
5. Ungestörte Bereiche während des Abbaus schaffen
Bei der Planung der Abbauabschnitte sollen Bereiche vorgesehen werden, die längere Zeit ungestört bleiben. Dort können zusätzlich Biotope wie Kleingewässer angelegt werden. Verbuschen diese Bereiche zu schnell, werden Teile durch Pflege offen gehalten. Besondere Lebensräume sollen so lange wie möglich erhalten bleiben.
6. Bei Nassabbau vielfältige Gewässer schaffen
Beim Nassabbau sollen möglichst vielfältige Gewässerlebensräume entstehen. Die Ufer sollen weitgehend als offene und feuchte Standorte gestaltet werden. Die Seen sollen eine geschwungene, naturnahe Uferlinie und wechselnde Böschungsneigungen über und unter Wasser haben. Besonders wichtig sind breite Übergänge vom Wasser zum Land und ausgedehnte Flachwasserzonen. Der Naturschutz unterstützt Teilverfüllungen mit Abraum, Waschschlämmen und gegebenenfalls Fremdmaterial, wenn dadurch solche Strukturen entstehen.
7. Bereiche ohne Nutzung einplanen
Neben vielfältigen Strukturen ist der Schutz vor Störungen durch Freizeitnutzung die wichtigste Voraussetzung für eine hohe Artenvielfalt. Bei der Planung der Folgenutzung sollen deshalb Bereiche ohne Nutzung vorgesehen werden. Sinnvoll wäre die Zusammenarbeit benachbarter Kieswerke, um gemeinsam große zusammenhängende Flächen zu entwickeln statt vieler kleiner Ausgleichsflächen.
8. Bei der Renaturierung auf Oberboden und Bepflanzung weitgehend verzichten
Viele gefährdete Arten brauchen nährstoffarme Standorte und volle Sonne. Auf Flächen, die für den Naturschutz vorgesehen sind, soll deshalb bei der Renaturierung möglichst kein Oberboden aufgetragen und nicht bepflanzt werden. Schreiben ältere Genehmigungen etwas anderes vor, kann im Einzelfall gemeinsam mit den Naturschutzbehörden geprüft werden, ob die Auflagen angepasst werden können.
9. Flächen durch Pflege dauerhaft offen halten
Bei der Renaturierung angelegte Biotope müssen wie viele andere Naturschutzflächen langfristig gepflegt werden. Offene Bodenflächen und Kleingewässer werden regelmäßig entbuscht bzw. entlandet. Nach Ablauf der in der Genehmigung festgelegten Pflegefristen sollen die Flächen weiter gepflegt werden, in der Regel über staatlich geförderte Maßnahmen. Organisiert werden kann das gemeinsam von Kiesunternehmen, Behörden, Landschaftspflege- und Naturschutzverbänden. Die Unternehmen unterstützen dabei nach Möglichkeit mit Maschinen und Logistik.
10. Öffentlichkeit informieren und einbeziehen
Die Öffentlichkeit soll früh und laufend über die Kiesgewinnung informiert werden. Vor allem bei der Festlegung der Folgenutzung kann es sinnvoll sein, Anwohner, Naturschutzverbände, Kommunen und Fachbehörden einzubeziehen. Während des Abbaus kann die Bevölkerung, soweit es der Betrieb zulässt, mit Führungen, Infotafeln, Presseberichten und besonderen Veranstaltungen über den Fortschritt und seltene Arten in den Kiesgruben informiert werden.
So setzen wir das um
In unseren Gruben in Gablingen richten wir jedes Jahr Steilwände für Uferschwalben her, legen flache Mulden als Laichgewässer für Kröten an und pflegen eine Magerwiese.
TV-Beitrag a.TV
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