Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gewährleisten wir für Sie:
- Zuverlässigkeit
- Entsorgungs-Knowhow
- Transparenz
- genehmigungskonformes Handeln
Bei dieser Abfallart handelt es sich um Dämmstoffe aus Polystyrol, also EPS (Styropor®) oder XPS. Beide Materialien werden seit Jahrzehnten im Bau als Wärmedämmung eingesetzt, zum Beispiel an Fassaden, Dächern oder unter Bodenplatten. Je nach Herstellungszeitraum können die Dämmstoffe das Flammschutzmittel HBCD enthalten, das heute als gefährlicher Abfall eingestuft ist und nicht bei uns entsorgt werden kann.
Hinweise und InformationenSie finden uns in Neusäß-Täfertingen bei Augsburg. Bitte fahren Sie bei Ankunft zuerst auf die Eingangswaage – unsere MitarbeiterInnen vor Ort helfen gerne weiter.
Bei dieser Abfallart handelt es sich um Dämmstoffe aus Polystyrol, also EPS (Styropor®) oder XPS. Beide Materialien werden seit Jahrzehnten im Bau als Wärmedämmung eingesetzt, zum Beispiel an Fassaden, Dächern oder unter Bodenplatten. Je nach Herstellungszeitraum können die Dämmstoffe das Flammschutzmittel HBCD enthalten, das heute als gefährlicher Abfall eingestuft ist. Deshalb ist für die Entsorgung besonders wichtig, zwischen HBCD-freiem und HBCD-haltigem Material zu unterscheiden. Während saubere, unbelastete Dämmstoffreste problemlos verwertet werden können, müssen HBCD-haltige oder verunreinigte Materialien über einen zugelassenen Fachbetrieb entsorgt werden.
Verunreinigte Dämmstoffe, die beispielsweise mit Putz, Teer, Kleber oder Holzresten vermischt sind, können gesondert eingestuft werden und zu höheren Entsorgungskosten führen. Um eine reibungslose Annahme zu gewährleisten, empfehlen wir daher, das Material bereits auf der Baustelle möglichst sortenrein und sauber zu trennen.
EPS (Styropor®) und XPS bestehen beide aus Polystyrol und können grundsätzlich recycelt oder auch energetisch verwertet werden.
Allerdings ist bei älteren Materialien Vorsicht geboten: Dämmstoffe, die vor dem Jahr 2015 hergestellt wurden, enthalten oftmals das Flammschutzmittel HBCD. Dieses gilt heute als gefährlicher Abfall und muss daher gesondert entsorgt werden. Eine eindeutige Unterscheidung zwischen HBCD-haltigem und HBCD-freiem Material ist mit bloßem Auge nicht möglich. Hinweise können Herstellerangaben oder Laboranalysen liefern. Im Zweifel sollte bei älteren Bauvorhaben vorsorglich davon ausgegangen werden, dass es sich um HBCD-haltiges Material handelt.
Saubere Dämmstoffreste ohne Anhaftungen wie Putz oder Kleber sind einfacher zu verwerten und können in den meisten Fällen problemlos einer Verwertung zugeführt werden.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gewährleisten wir für Sie:
Wichtig: Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen
Seit dem 30. September 2016 gilt eine gesetzliche Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 850/2004. Danach sind HBCD-haltige Dämmstoffe (Hexabromcyclododecan) ab einer Konzentration von 1000 mg/kg als gefährlicher Abfall eingestuft.
Das betrifft in der Regel Dämmplatten aus Abbruchmaßnahmen. Diese müssen mit der Abfallschlüsselnummer 170603* („Dämmstoffe, die gefährliche Stoffe enthalten“) entsorgt werden. Bitte beachten Sie daher:
Aktuell gibt es in Augsburg noch keine Entsorgungsmöglichkeit für diese Abfälle. Auch die Abfallverbrennungsanlage Augsburg (AVA) nimmt HBCD-haltiges Material nicht an. Wir führen intensive Gespräche mit den zuständigen Behörden. Um die Suche nach einer Lösung zu beschleunigen, bitten wir Sie, sich ebenfalls an Ihre jeweilige Behörde zu wenden.
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Tel.: 0821 327-2383
Abfallwirtschaftsbetrieb der
Stadt Augsburg
Riedingerstraße 40
86153 Augsburg
Tel.: 0821 324-4884
Kundenservice.aws@augsburg.de
Abfallwirtschaftsbetrieb des
Landkreises Augsburg
Feyerabendstraße 2
86830 Schwabmünchen
Tel.: 08232 9643-0
Weitere Informationen erhalten Sie beim Umweltbundesamt unter folgendem Link.: