Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gewährleisten wir für Sie:
- Zuverlässigkeit
- Entsorgungs-Knowhow
- Transparenz
- genehmigungskonformes Handeln
*
- anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält und*
(Dämmmaterial, das Asbest enthält) und 170603*
fälltSie finden uns in Neusäß-Täfertingen bei Augsburg. Bitte fahren Sie bei Ankunft zuerst auf die Eingangswaage – unsere MitarbeiterInnen vor Ort helfen gerne weiter.
Sollten die anfallenden Wertstoffe zu viel für den Anhänger sein, stellen wir Ihnen gerne einen Container auf Ihre Baustelle.
Außerdem:
Unsere Containerkunden, welche ihren Bauschutt o.ä. bei uns im Container entsorgen, erhalten grundsätzlich einen Rabatt von 10 % auf alle rabattfähigen Sorten. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Montag - Donnerstag 7:00 - 16:00 Uhr (durchgehend)
Bitte beachten:
Freitag und Samstag ist keine Annahme für diesen Abfall möglich!
0821 90 89 888 03 t nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!
Sie erreichen uns unter der Nummer 0821 90 89 888 0
KMF-haltige Abfälle dürfen wegen ihrer Gefährlichekit und der organischen Inhaltsstoffe nicht zusammen mit Bauschutt entsorgt werden. Sie müssen getrennt in reißfesten und staubdichten Säcken verpackt und angeliefert werden.
Quelle: Abfallratgeber Asbest (LfU)
Dieser Abfall wird nur in den zugelassenen Säcken verschlossen angenommen. Die Säcke mit dürfen max. 1.000 l befüllt sein. Zu volle Säcke müssen wir leider ablehnen, da wir diese nicht mehr verladen können, ohne diese zu beschädigen. Vor Ort werden diese nicht geöffnet, so dass wir gefährliche und ungefährliche künstliche Mineralfasern nicht unterscheiden.
Verpackungen/Bearbeitungsgebühr | ||
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KMF Sack, klein | 1.000 l, zur fachgerechten Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) | 5,40 € |
KMF Sack, groß | 2.000 l, zur fachgerechten Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) | 12,96 € |
Begleit-/ Übernahmescheine | Gebühr je erstelltem Begleichtschein für gefährliche Abfälle | 13,00 € |
zzgl. 19% MwSt. |
Hinweis zur Verpackung von künstlichen Mineralfasern:
Anlieferungen aus dem Stadtgebiet Augsburg dürfen max. in 1.000 l (1m3)Säcken verpackt werden. Größere Gebinde können wir aktuell nicht annehmen.
Künstliche Mineralfasern, die bei der Sanierung oder beim kontrollierten Rückbau älterer Gebäude anfallen, sind in aller Regel als krebserzeugend eingestuft. Sie müssen als gefährlicher Abfall in reißfesten und staubdichten Säcken verpackt auf Deponien ab der Klasse I beseitigt werden.
Quelle: Abfallratgeber Asbest (LfU)
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gewährleisten wir für Sie:
eANV ist die allgemein gebräuchliche Abkürzung für elektronisches AbfallNachweisVerfahren
Das elektronische Abfall-Nachweisverfahren (eANV) ist das A und O für alle, die gefährliche Abfälle erzeugen, befördern oder entsorgen. Es regelt das gesamte Nachweisverfahren in digitaler Form. Über das eANV werden alle Sammel-/Entsorgungsnachweise und Begleitscheine geführt.
Das eANV hat drei wichtige Funktionen:
Seit dem 01.04.2010 müssen alle abfallrechtlichen Belege, wie z. B. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine, von ErzeugerInnen und BeförderInnen über das eANV erstellt und geführt werden.
Wie das elektronische Nachweisverfahren abgewickelt konkret anzuwenden ist, hängt von der Anzahl der geforderten Begleitscheine ab. Grundsätzlich lässt sich das eANV über einen Inhouse Server, einen Provider oder das Länder-eANV durchführen.
Für die Verwendung des eANV sind ein internetfähiger PC (inkl. Signaturmöglichkeit wie Karte und Kartenleser) sowie eine Registrierung mithilfe Ihrer ErzeugerInnen-/BeförderInnen-Nummer bei der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) nötig. Die elektronische Signatur ist für ErzeugerInnen und BefördererInnen verpflichtend und gilt bei gefährlichen Abfällen ab einer Menge >2to/Jahr.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.
Das eANV ist von allen Abfallerzeugern anzuwenden, die >2to/Jahr gefährliche Abfälle erzeugen, befördern oder entsorgen wollen.
Im ersten Schritt müssen Sie sich bei der Zentralen Koordinationsstelle Abfall (ZKS) oder einem geeigneten, alternativen Provider registieren und anmelden. Ist die Registrierung abgeschlossen, lassen sich alle Nachweise und Begleitscheine online erstellen und digital signieren. Wir empfehlen weiterhin alle Begleitscheine und des Nachweises Ihrem Fahrer oder Ihrer Fahrerin in gedruckter Form auszuhändigen und im Fahrzeug mitzuführen.
Mehr Informationen zum Thema eANV finden Sie im eANVportal
Haben Sie noch Fragen zum eANB? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) ist eine digitaler Datenserver aller deutschen Bundesländer zur technischen Umsetzung des elektronischen AbfallNachweisVerfahrens (eANV).
Die ZKS ermöglicht es den am elektronischen Abfallnachweisverfahren Beteiligten, Daten untereinander auszutauschen. In der Regel sind bei der Abfallentsorgung der Abfallerzeuger, einer oder mehrere Transporteure, der Entsorger und die jeweils zuständige Behörde beteiligt. Die ZKS besteht aus dem Web-Portal, dem Länder-eANV und der virtuellen Poststelle. Jedes Unternehmen, das sich am eANV beteiligen will/muss, muss sich zunächst bei der ZKS registrieren/anmelden und dort ein virtuelles Postfach anlegen oder ein so genanntes Providerpostfach nutzen, um so den gesamten Datenaustausch abwickeln zu können.
Nein. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann der Erzeuger einen Dritten schriftlich bevollmächtigen, zu signieren. Die Nachweisverordnung ist in diesem Punkt etwas interpretationsfähig formuliert. Daher ist das Gerücht entstanden, dass Entsorger das gesamte Verfahren für ihre Kunden abwickeln können.
Das Bundesumweltministerium hat daher eindeutig klar gestellt, dass eine Verfahrensbevollmächtigung des Entsorgers durch den Erzeuger keinesfalls den Regelfall bilden soll.
Im Entsorgungsnachweis kann der Erzeuger auf dem Deckblatt einen Bevollmächtigten für das ENVerfahren benennen. Dieses muss der Erzeuger entweder auf dem vorher dem ausgedruckten Papier- unterschreiben oder mit der qualifizierten elektronischen Signatur signieren, die seit 01.02.2011 Pflicht ist.
Begleitscheine müssen weiterhin vom Erzeuger und Beförderer unterschrieben werden. Eine Bevollmächtigung für den Begleitschein ist gesetzlich derzeit umstritten. - die grünen Engel
Wir haben alle hilfreichen Links für Sie zusammengestellt: