Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gewährleisten wir für Sie:
- Zuverlässigkeit
- Entsorgungs-Knowhow
- Transparenz
- genehmigungskonformes Handeln
Bauschutt (bekanntes Alter)
* fallenBauschutt der Güteklasse IIIa/IIIb umfasst mineralische Abfälle, die stark verunreinigt sind, zum Beispiel durch Putz- und Gipsreste, Gas- oder Porenbeton, Asphalt sowie größere Mengen an Fliesen, Keramik oder Sanitärkeramik. Diese Materialien können nicht recycelt oder aufbereitet werden und müssen daher auf einer Deponie entsorgt werden.
Güteklasse IIIa = nicht verwertbarer Bauschutt (NVB), asbestfrei, bekanntes Alter (nach 1993), Deponieverwertung, Fremdstoffanteil von max. 5 Vol.-%
Güteklasse IIIb = nicht verwertbarer Bauschutt (NVB), asbestfrei, bekanntes Alter (nach 1993), nicht für die Deponie geeignet, Fremdstoffanteil von max. 20 Vol.-%, erhöhter Sortieraufwand nötig
Hinweise und InformationenSie finden uns in Neusäß-Täfertingen bei Augsburg. Bitte fahren Sie bei Ankunft zuerst auf die Eingangswaage – unsere MitarbeiterInnen vor Ort helfen gerne weiter.
Sollten die anfallenden Wertstoffe zu viel für den Anhänger sein, stellen wir Ihnen gerne einen Container auf Ihre Baustelle.
Außerdem:
Unsere Containerkunden, welche ihren Bauschutt o.ä. bei uns im Container entsorgen, erhalten grundsätzlich einen Rabatt von 10 % auf alle rabattfähigen Sorten. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Mineralische Baustoffe:
Sonstige mineralische Bestandteile:
Mineralische Baustoffe:
Gefährliche oder problematische Stoffe:
Sonstige Materialien:
Wir unterteilen den Bauschutt in Güteklasse I - IV.
Unter Bauschutt der Güteklasse I versteht man rein mineralische Abfälle, ohne jegliche Verunreinigung durch Putz- und Gipsreste, sowie Gas- und Porenbeton oder Asphalt. Vor Anlieferung des Bauschutts muss eine VE (Verantwortliche Erklärung) vorliegen.
Unter Bauschutt der Güteklasse II versteht man rein mineralische Abfälle, mit (bis 5 Vol.%) durch Putz- und Gipsreste, sowie Gas- und Porenbeton oder Asphalt. Vor Anlieferung des Bauschutts muss eine VE (Verantwortliche Erklärung) vorliegen.
Bauschutt der Güteklasse IIIa/IIIb umfasst mineralische Abfälle, die stark verunreinigt sind, zum Beispiel durch Putz- und Gipsreste, Gas- oder Porenbeton, Asphalt sowie größere Mengen an Fliesen, Keramik oder Sanitärkeramik. Diese Materialien können nicht recycelt oder aufbereitet werden und müssen daher auf einer Deponie entsorgt werden.
Güteklasse IIIa = nicht verwertbarer Bauschutt (NVB), asbestfrei, bekanntes Alter (nach 1993), Deponieverwertung, Fremdstoffanteil von max. 5 Vol.-%
Güteklasse IIIb = nicht verwertbarer Bauschutt (NVB), asbestfrei, bekanntes Alter (nach 1993), nicht für die Deponie geeignet, Fremdstoffanteil von max. 20 Vol.-%
Unter Bauschutt der Güteklasse IV versteht man alle mineralischen Abfälle die keinen Nachweis der Asbestfreiheit vorweisen können oder generell als solche eingestuft werden. Diese werden daher als gering asbesthaltig eingestuft. Diese Fraktion kann nicht mehr aufbereitet werden und muss auf einer Deponie entsorgt werden. Für Gebäude mit einem Baujahr vor dem 31.10.1993. Diese sind in der Regel asbesthaltig.
Gerne beraten wir Sie vorab, wie Sie durch sinnvolle Trennung, schon beim Abbruch, bei der Entsorgung Geld sparen können. Oft ist die Trennung weniger kompliziert, als es sich anhört.
Abfälle müssen sortenrein ausgebaut und entsorgt werden (§8 GewAbfV). Ist dies technisch nicht möglich können Stör- und Fremdstoffe in begrenztem Umfang von uns an der Anlage aussortiert werden. Falls eine Trennung nicht möglich ist, berechnen wir die jeweils teurere Abfallart.
Sortenreiner Bauschutt wird in unserer Aufbereitungsanlage gebrochen, gesiebt und von Stör- und Fremdstoffen befreit, und im Anschluss zu zertifizierten Recycling-Baustoffen oder mineralischen Ersatzbaustoffen im Sinne der EBV klassiert und wieder in den Kreislauf zurückgeführt.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gewährleisten wir für Sie:
Stör- und Fremdstoffe in Bauschutt, Beton, Gas-/Porenbeton und gemischten Bau- und Abbruchabfällen, umfassen bspw. Leichtbaumaterialien (bspw. Gipskarton), Holz, Schrott, Pappe, Papier, Kunststoff, Glas und Hausmüll.
Je weniger Stör- und Fremdstoffe im Bauschutt enthalten sind, desto weniger Sortieraufwand haben wir in unserer Anlage und können daraus ohne große Probleme hochwertige Recycling-Baustoffe herstellen. Sind zu viele Stör- und Fremdstoffe im Abfall, können wir im schlimmsten Fall Ihren Abfall nicht oder nur sehr teuer annehmen.
Generell handelt es sich bei Bauschutt, den wir vor Ort aufbereiten, um rein mineralische Abfälle. Daher ist es wichtig, dass Stör- und Fremdstoffe schon so gut es geht vorab aussortiert und getrennt angeliefert werden. Lesen Sie bitte genau (Entsorgung - Stör- und Fremdstoffe) was Stör- und Fremdstoffe sind. Sie sind sich nicht sicher? Gerne können Sie uns Bilder Ihres Abfalls vorab per E-Mail zukommen lassen oder Sie kommen mit einer kleinen Menge vorbei. Unsere ExpertInnen vor Ort helfen Ihnen dann gerne weiter und beraten Sie bei der richtigen und für Sie kostengünstigen Entsorgung der Abfälle.
Den genauen Grad der Vermischung können wir erst bei uns an der Annahme bestimmen.
Bei der Durchmischung von verschiedenen akzeptierten Abfallarten (bspw. Bauschutt mit Heraklith, Gips, Asphalt oder Gasbeton etc.) berechnen wir den jeweils teureren Preis für die Entsorgung. Eine Trennung oder Sortierung im Nachhinein ist in der Regel nicht mehr möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Die stark durchmischten Bauabfälle werden von Entsorgungspartnern bei uns abgeholt und in speziell dafür vorgesehenen Anlagen nachsortiert und im Anschluss weiterverwertet.
Einleitung
Asbest wurde bis Anfang der 1990er Jahre in vielen Bauprodukten eingesetzt, da es hitzebeständig, langlebig und isolierend ist. Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland gesetzlich verboten. Dennoch können in älteren Gebäuden weiterhin asbesthaltige Materialien vorhanden sein. Das Wissen darüber ist wichtig, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Rechtlicher Hinweis
Verbot: Der Einsatz von Asbest ist in Deutschland seit 1993 untersagt.
Sanierungspflicht: Bei festgestelltem Asbestbefund müssen Sanierungsmaßnahmen nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung erfolgen.
Eigenarbeit verboten: Das Entfernen von Asbest durch Privatpersonen ist nicht zulässig. Es muss ein zugelassener Fachbetrieb beauftragt werden.
Typische Baustoffe mit Asbest
Dämm- und Isoliermaterialien
Rohrisolierungen aus Asbestpappe oder -schnüren (häufig bei Heizungs- und Warmwasserleitungen)
Spritzasbest zur Dämmung von Stahlträgern und Betondecken
Dämmplatten aus Asbestzement in Wänden, Decken und Böden
Brandschutzplatten (z. B. Promabest, Lignitplatten)
Bodenbeläge
Vinyl- oder PVC-Beläge mit asbesthaltiger Trägerschicht
Floor-Flex-Platten (Asbestkunststoffplatten, meist quadratisch)
Kleber und Spachtelmassen unter Bodenbelägen (häufig schwarz oder grau)
Dach- und Fassadenmaterialien
Wellasbestplatten (Eternit-Wellplatten für Dächer und Carports)
Flache Faserzementplatten für Fassadenverkleidungen
Dachschindeln und Firstabdeckungen aus Asbestzement
Putze, Spachtelmassen und Kleber
Wand- und Deckenputze mit Asbestfasern zur Festigkeitserhöhung
Fliesenkleber und Fugenmörtel (häufig in Bädern und Küchen älterer Gebäude)
Spachtelmassen für Wand- und Bodenflächen
Heizungs- und Lüftungsanlagen
Dichtungen und Dämmschnüre in Öfen, Heizkesseln und Kaminen
Asbestpappen in Türdichtungen von Kaminöfen
Lüftungskanäle und Brandschutzklappen mit asbesthaltiger Beschichtung
Extra-Tipp: Auch in Elektroinstallationen (z. B. Kabelummantelungen, Sicherungskästen) und Hausanschlüssen können Asbestreste vorkommen.